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Das sagen unsere Patientinnen und Patienten
Waldbrandgefahr mit Gefahrenstufe 5 im Kanton Aargau
Im Kanton Aargau gilt neu die Gefahrenstufe 5 von 5: sehr grosse Waldbrandgefahr. Bitte beachten Sie unbedingt dieses Verbot.
Die Aargauische Gebäudeversicherung hat gestern Montag, 30. Juli 2018 um 17.00 Uhr ein absolutes Feuerverbot im Freien erlassen.
Die Bevölkerung wird angewiesen, folgende Vorsichtsmassnahmen strikte einzuhalten:
- Kein Feuern im Freien.
- Kein Abbrennen von Feuerwerk.
- Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen.
- Beim Grillieren ausschliesslich Gas- und Elektrogrills verwenden.
Ausbleibende Niederschläge sowie die anhaltende Trockenheit mit weiter ansteigenden Temperaturen für die nächsten Tage verschärfen die Gefahr für Wald- und Flurbrände. Gemäss MeteoSchweiz ist in den kommenden Tagen zudem mit einer Hitzewelle zu rechnen. Das Verbot gilt bis auf Widerruf.
Durch verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern.